1. Veranstalter, Geltungsbereich und Vereinbarung der Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am „SURFTOWN® Gewinnspiel“ (nachfolgend: „Gewinnspiel“).
1.2 Das Gewinnspiel wird von der Surftown GmbH (nachfolgend „SURFTOWN®“, „wir“ oder „uns“) veranstaltet und durchgeführt. Mitteilungen an die Surftown GmbH, Lilienthalstraße 12, 85399 Hallbergmoos, erfolgen via E-Mail an contact@surftown.de.
1.3 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennst du diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von SURFTOWN® sowie alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
2.3 Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht zulässig.
2.4 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) verantwortlich.
3. Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels
3.1 Das Gewinnspiel startet mit seiner Veröffentlichung und endet am 13. September 2026 um 23:59 Uhr (CEST).
3.2 Am Gewinnspiel nehmen alle Personen teil, die zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses wirksam für den SURFTOWN® Marketing-Newsletter angemeldet sind und die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllen.
Bei einer Neuanmeldung zum SURFTOWN® Marketing-Newsletter ist die Teilnahme am Gewinnspiel erst wirksam, wenn die Newsletter-Anmeldung über das Double-Opt-in-Verfahren vollständig abgeschlossen wurde. Hierfür muss der in der Bestätigungs-E-Mail enthaltene Bestätigungslink angeklickt werden. Die bloße Eingabe und Übermittlung der E-Mail-Adresse genügt nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel.
3.3 Für die Teilnahme ist maßgeblich, dass zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses am 13. September 2026 um 23:59 Uhr (CEST) eine wirksame Anmeldung zum SURFTOWN® Marketing-Newsletter besteht.
3.4 Nach Teilnahmeschluss wird der Gewinner per Los unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern ermittelt.
3.5 Jeder teilnahmeberechtigte Teilnehmer hat grundsätzlich die gleiche Chance, als Gewinner ausgewählt zu werden.
4. Gewinn
4.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird eine Surf Session von einer Stunde in der O₂ SURFTOWN MUC verlost (nachfolgend: „Gewinn“).
Der Gewinner kann – jeweils nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – zwischen folgenden Session-Arten wählen:
- Point Session: Progressive, Intermediate, Advanced, Expert oder Pro
- A-Frame Private Session
- Beginner Private Session
4.2 Point Session
Wählt der Gewinner eine Point Session in einem der Level Progressive, Intermediate, Advanced, Expert oder Pro, kann diese ausschließlich an einem Werktag (Montag bis Freitag) vormittags und spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingelöst werden.
Die Auswahl eines konkreten Termins ist ausschließlich im Rahmen der zum Zeitpunkt der Buchung noch verfügbaren Sessions möglich. Bereits ausgebuchte oder anderweitig nicht mehr verfügbare Sessions können nicht als Gewinn gebucht werden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag, eine bestimmte Uhrzeit oder ein bestimmtes Level besteht nicht.
4.3 A-Frame Session oder Beginner Session
Wählt der Gewinner eine A-Frame Session oder Beginner Session, kann grundsätzlich ein beliebiger angebotener Wochentag und eine beliebige angebotene Uhrzeit bis einschließlich 31. Dezember 2026 ausgewählt werden.
Auch hierbei gilt, dass die gewünschte Session zum Zeitpunkt der Buchung noch verfügbar sein muss. Bereits ausgebuchte oder anderweitig nicht mehr verfügbare Sessions können nicht als Gewinn gebucht werden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
4.4 Der Gewinner kann die gewonnene Session gemeinsam mit weiteren Personen nutzen. Für die Anzahl der Personen, die an der gewonnenen Session teilnehmen können, gilt die für die jeweils ausgewählte Session-Art geltende maximale Teilnehmerzahl gemäß den auf der SURFTOWN® Website veröffentlichten Vorgaben.
Der Gewinn berechtigt nicht dazu, die für die jeweilige Session vorgesehene maximale Teilnehmerzahl zu überschreiten. Die Auswahl und Organisation der weiteren Teilnehmer obliegt dem Gewinner.
4.5 Der Gewinn muss spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingelöst werden. Nach Ablauf dieses Datums verfällt ein noch nicht eingelöster Gewinn ersatzlos.
4.6 Die Buchung erfolgt in Abstimmung mit SURFTOWN® und ausschließlich nach Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit einzelner Session-Arten, Levels, Termine oder Uhrzeiten kann sich jederzeit ändern. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung.
4.7 Eine Barauszahlung des Gewinnwerts sowie ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
4.8 Der Gewinner trägt die Kosten für die An- und Abreise zur O₂ SURFTOWN MUC sowie etwaige weitere im Zusammenhang mit der Einlösung des Gewinns entstehende Kosten selbst, soweit im Rahmen des Gewinnspiels nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5. Ausschluss von Teilnehmern
SURFTOWN® behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z. B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Bitte beachte, dass SURFTOWN® nicht nachweispflichtig ist und Anhaltspunkte für einen Missbrauch für den Ausschluss genügen.
6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt SURFTOWN® nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziffer 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziffer 2 war, ist SURFTOWN® berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen gegebenenfalls zurückzufordern.
7. Veröffentlichung von Namen
SURFTOWN® ist berechtigt, den vollständigen Namen des Gewinners auf seinen Online-Plattformen, einschließlich Social Media, öffentlich bekannt zu geben. Die Veröffentlichung ist keine Gewinnbenachrichtigung und begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Gewinns.
8. Abbruch des Gewinnspiels, höhere Gewalt
8.1 SURFTOWN® behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels von SURFTOWN® nicht gewährleistet bzw. fortgesetzt werden kann.
SURFTOWN® behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruch durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor.
8.2 Ist SURFTOWN® im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Gewinner vorübergehend bzw. zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt.
Ist SURFTOWN® die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt endgültig nicht möglich, erlischt der Anspruch des Gewinners auf den Gewinn. Für etwaige vom Gewinner in Erwartung der Gewinnausschüttung getätigte Aufwendungen, entstandene Kosten oder sonstige Schäden haftet SURFTOWN® nicht.
8.3 Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches liegt insbesondere, aber nicht abschließend, im Fall von Krieg, Unruhen oder Attentaten, Terrorwarnungen, Bombendrohungen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schweren Unfällen, Maßnahmen der Regierung oder anderen behördlichen Eingriffen sowie vergleichbaren Umständen vor.
9. Gewährleistung
9.1 SURFTOWN® übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.
9.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkenden Regelungen gemäß Ziffer 10 im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz zur Anwendung kommen.
10. Haftung
10.1 SURFTOWN® haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte geäußert und verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
10.2 Für die Haftung von SURFTOWN® sowie für die Haftung der jeweiligen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:
- Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie wird in unbegrenzter Höhe gehaftet.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wird auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gehaftet. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.3 Du bist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
10.4 Die Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten entsprechend für die Haftung von SURFTOWN® und seiner Erfüllungsgehilfen für etwaige vergebliche Aufwendungen deinerseits.
11. Verhältnis mündlicher Angaben zu schriftlichen Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben in den Angeboten des Gewinns inhaltlich von diesen Teilnahmebedingungen ab, gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen.
12. Änderung der Teilnahmebedingungen
SURFTOWN® behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.
13. Sonstige Regelungen zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
13.1 Der Gewinner wird von SURFTOWN® nach Beendigung des Gewinnspiels in Textform und/oder telefonisch benachrichtigt.
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennst du das Recht von SURFTOWN® zur Kontaktaufnahme mit dir zur weiteren Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Gewinnbenachrichtigung und zur Abstimmung der Buchung, an.
Erst mit der Benachrichtigung entsteht der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist SURFTOWN® nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
13.2 SURFTOWN® wird den Gewinner in der Gewinnbenachrichtigung auffordern, den Zugang der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen und gegebenenfalls weitere für die Abwicklung des Gewinns benötigte Informationen mitzuteilen.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, soweit der Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung die angeforderten Informationen nicht bereitstellt und dies zu vertreten hat.
In diesem Fall ist SURFTOWN® berechtigt, mittels einer erneuten Auswahl einen neuen Gewinner zu ermitteln.
14. Datenschutz
Bitte beachte, dass wir deine Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels, der Ziehung und Benachrichtigung des Gewinners sowie der Abwicklung des Gewinns auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO verarbeiten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem SURFTOWN® Marketing-Newsletter erfolgt auf Grundlage der hierfür erteilten Einwilligung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen der Surftown GmbH.
Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen der Surftown GmbH, auf die wir für alle weiteren Hinweise zum Datenschutz verweisen.
15. Rechtsweg, Schriftformerfordernis, Sprachwahl
15.1 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung des Gewinners ausgeschlossen.
15.2 Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
15.3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.
16. Gewinnspielanbieter
Surftown GmbH
Lilienthalstraße 12
85399 Hallbergmoos
Handelsregister: HRB 257371
Registergericht: Amtsgericht München
Vertreten durch:
Chris Boehm-Tettelbach
Stand: August 2026; Änderungen vorbehalten.