Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Verwendung deiner persönlichen Daten im Rahmen des SURFTOWN® Summer Opening Gewinnspiels
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Vereinbarung der Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Rip Curl Nations Trophy Gewinnspiel“ (nachfolgend: „Gewinnspiel“).
1.2 Die genannte Gewinnspiel-Aktion wird von der Surftown GmbH (nachfolgend „SURFTOWN®“, „wir“ oder „uns“), veranstaltet und durchgeführt. Mitteilungen an Surftown GmbH, Lilienthalstraße 12, 85399 Hallbergmoos, erfolgen via E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: contact@surftown.de
1.3 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennst du diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von SURFTOWN® und Mitarbeiter der beteiligten Gewinnsponsoren und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
2.3 Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht zulässig.
2.4 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse oder Anschrift) verantwortlich.
3. Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels
3.1 Die Anmeldephase zum Gewinnspiel startet ab sofort und das Gewinnspiel endet spätestens am 26. Juli 2025 um 23.59 Uhr (CET).
3.2. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss du im Anmeldeformlar bestätigen, dass du an dem Gewinnspiel Teilnehmen möchtest (Opt-in).
3.3 Teilnahmeschluss: relevant ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt deiner Anmeldung.
3.4 Nach Teilnahmeschluss werden die Gewinner per Los ermittelt. Jeder Teilnehmer kann nur 1x gewinnen.
3.5 Den nach Ziffer 2 teilnahmeberechtigten Personen des Gewinnspiels, die sämtliche erforderlichen Teilnahmehandlungen erfüllt haben (nachfolgend: „Teilnehmer“), steht die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit zu, ausgewählt zu werden.
4. Gewinn
4.1 Unter allen Teilnehmern werden folgende Gewinne verlost (nachfolgend: „Gewinne“): Beginner Sessions in der O2 SURFTOWN MUC, 1x Wetsuit von Rip Curl und diverse weitere Sachpreise.
4.2 Eine Barauszahlung der Gewinnwerte bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
4.3 Gegebenenfalls weicht der überreichte Gewinn von der bildlichen oder mündlichen Präsentation ab. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich. SURFTOWN® bzw. deren Kooperationspartner oder der Gewinnsponsor kann einen dem als Gewinn ausgelobten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
4.4 Bei ortsgebundenen Gewinnen hat der Gewinner die Kosten für die An- und Abreise an den entsprechenden Ort zu tragen, soweit dies im Rahmen des Gewinnspiels nicht ausdrücklich anders ausgelobt ist.
4.5 Bei termingebundenen Gewinnen stellt die Fristmäßigkeit der Gewinnübergabe keine Hauptleistung von SURFTOWN® dar.
5. Ausschluss von Teilnehmern
SURFTOWN® behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Bitte beachte, dass wir nicht nachweispflichtig sind und Anhaltspunkte für einen Missbrauch für den Ausschluss genügen.
6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt SURFTOWN® bzw. der Gewinnsponsor nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziffer 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziffer 2 war, ist SURFTOWN® bzw. der Gewinnsponsor berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.
7. Veröffentlichung von Namen
SURFTOWN® ist berechtigt, deinen vollständigen Namen als Gewinner auf seinen Online-Plattformen (inklusive Social Media) bzw. derer seiner Kooperationspartner, insbesondere der Gewinnsponsoren, öffentlich bekannt zu geben. Die Veröffentlichung ist keine Gewinnbenachrichtigung und begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Gewinns.
8. Abbruch Gewinnspiel, Höhere Gewalt
8.1 SURFTOWN® behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels von SURFTOWN® nicht gewährleistet bzw. fortgesetzt werden kann. SURFTOWN® behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruch durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor.
8.2 Ist SURFTOWN® im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber vorübergehend bzw. zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt nicht möglich, hat der Gewinner keinen Anspruch auf die Erfüllung zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt. Die Gewinnausschüttung wird erfolgen, wenn das vorübergehende Hindernis entfallen ist. Ist SURFTOWN® im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber endgültig nicht möglich, erlischt der Anspruch des Gewinners auf den Gewinn. Für etwaige vom Gewinner in Erwartung der Gewinnausschüttung vergebliche getätigte Aufwendungen, entstandene Kosten oder sonstige Schäden haftet SURFTOWN® nicht.
8.3 Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben im Fall von Krieg, Unruhen oder Attentaten, Terrorwarnung, Bombendrohung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schwere Unfälle, Maßnahmen der Regierung oder andere behördliche Eingriffe sowie bei allen ähnlichen Umständen.
9. Gewährleistung
9.1 Gewinne, die gemäß einem Angebot von Kooperationspartnern bzw. Gewinnsponsoren gestellt werden, bietet SURFTOWN® nur in deren Namen an. SURFTOWN® ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
9.2 Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gewinns von SURFTOWN® bzw. den Kooperationspartnern und Gewinnsponsoren, soweit diese den Gewinn stellen, mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
9.3 SURFTOWN® übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.
9.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkenden Regelungen gemäß Ziffer 10 im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz zur Anwendung kommen.
10. Haftung
10.1 SURFTOWN® haftet nicht für falsche Informationen, die durch dich und/oder Dritte, inklusive etwaiger Gewinnsponsoren geäußert und verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
10.2 Für die Haftung des SURFTOWN® bzw. des Gewinnsponsors sowie für die Haftung der jeweiligen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:
- Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie wird in unbegrenzter Höhe gehaftet.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wird auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gehaftet, die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der vorhersehbare und vertragstypische Schaden ist bei einem Gewinnspiel mit mehreren Gewinnen beschränkt auf den Betrag, der dem einfachen Wert des Hauptgewinns entspricht, und bei einem Gewinnspiel mit einem Gewinn auf den Betrag, der dem einfachen Wert dieses Gewinns entspricht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.3 Du bist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
10.4 Die Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten entsprechend für die Haftung von SURFTOWN® und seiner Erfüllungsgehilfen bzw. des Gewinnsponsors und seiner Erfüllungsgehilfen für etwaige vergebliche Aufwendungen deinerseits.
11. Verhältnis mündliche Angaben/schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben in den Angeboten der Gewinne inhaltlich von diesen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Teilnahmebedingungen.
12. Änderung der Teilnahmebedingungen
SURFTOWN® behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.
13. Sonstige Regelungen zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
13.1 Als Gewinner wirst du von SURFTOWN® bzw. vom Kooperationspartner oder Gewinnsponsor nach Beendigung des Gewinnspiels in Textform und/oder telefonisch benachrichtigt. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennst du das Recht von SURFTOWN® zur Kontaktaufnahme mit dir zur weiteren Durchführung des Gewinnspiels (bspw. zur Benachrichtigung über Gewinn) an. Erst mit der Benachrichtigung entsteht der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist SURFTOWN® nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
13.2 SURFTOWN® wird dich als Gewinner in der Gewinnbenachrichtigung auffordern, den Zugang der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen und SURFTOWN® etwaig zusätzlich benötigte Informationen für die Lieferung des Gewinns mitzuteilen, insbesondere ggf. eine Lieferanschrift, an die dein Gewinn zugestellt werden kann. Du hast deine postalische Adresse bzw. Telefonnummer korrekt anzugeben. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, soweit du innerhalb von 2 Tagen nach der Benachrichtigung über den Gewinn die angeforderten Informationen nicht bereitstellst und dies zu vertreten hast. In einem solchen Fall ist SURFTOWN® berechtigt, mittels einer erneuten Auswahl einen neuen Gewinner zu ermitteln. Bei Gewinnen, die zeitlich gebunden sind, können auch kürzere Fristen zur Anwendung kommen.
14. Datenschutz
Bitte beachte, dass wir deine Daten zum Zwecke der Ziehung der Gewinner und zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO verarbeiten. Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen der Surftown GmbH, auf die wir dich für alle weiteren Hinweise zum Datenschutz verweisen.
15. Rechtsweg, Schriftformerfordernis, Sprachwahl
15.1 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.
15.2 Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
15.3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.
16. Gewinnspielanbieter
Surftown GmbH
Lilienthalstraße 12
85399 Hallbergmoos
Handelsregister: HRB 257371
Registergericht: Amtsgericht München
Vertreten durch:
Christian Boehm-Tettelbach
Stand: Juli 2025; Änderungen vorbehalten.