Surfpark-Ordnung der O2 SURFTOWN MUC

§1. Anwendungsbereich der Surfpark-Ordnung

(1) Wir, die Surftown GmbH, betreiben den Surfpark in Hallbergmoos und freuen uns auf deinen Besuch. Wir wollen einen sicheren Betrieb und die Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Surfparks (einschließlich der Parkplätze und Zuwege) gewährleisten und bitten dich daher um die Einhaltung der in dieser Surfpark-Ordnung festgelegten Regeln für deinen Besuch unseres Surfparks und die Nutzung von dessen Einrichtungen.

(2) Wir sprechen im Folgenden von dir z. B. als Surfer, Teilnehmer, Tagesgast, Besucher oder Begleitperson und meinen damit immer dich als Frau, Mann oder diverse Person. Dies gilt auch für die Mitglieder unseres Teams und alle weiteren in dieser Surfpark-Ordnung angesprochenen Personen.

§2. Verbindlichkeit der Surfpark-Ordnung

(1) Die Surfpark-Ordnung ist für alle Besucher des Surfparks verbindlich, unabhängig davon, ob du den zugangsbeschränkten Bereich des Surfparks als Surfer, Tagesgast, Begleitperson oder Besucher eines im Surfpark veranstalteten Events oder einer anderen Veranstaltung nutzen möchtest oder dich lediglich in einem der öffentlich zugänglichen Bereiche des Surfparks aufhältst. Für Events oder Veranstaltungen können wir im Einzelfall Ausnahmen von der Surfpark-Ordnung zulassen, die dann gesondert bekanntgegeben werden. Auch die Besucher dieser Events und Veranstaltungen müssen sich in jedem Fall an alle Sicherheitsvorgaben halten, die in dieser Surfpark-Ordnung an die anderen Besucher des Surfparks und vor allem an die Teilnehmer von gebuchten Surf- oder Bodyboard-Sessions gestellt werden (vgl. insbesondere §10 und §11).

(2) Mit dem Zutritt auf das Gelände des Surfparks (einschließlich der Parkplätze und Zuwege), dem Kauf eines Tickets oder der Entgegennahme der Zutrittsberechtigung (RFID-Armband) erkennst du die Surfpark-Ordnung als für dich verbindlich an. Für die Einbeziehung der Surfpark-Ordnung in einen zwischen uns geschlossenen Vertrag über die Nutzung des Surfparks gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Wir üben über die Mitglieder unseres Teams und weitere Beauftragte das Hausrecht aus. Wir bitten dich daher, den Anweisungen der Mitglieder unseres Teams unbedingt Folge zu leisten. Du stimmst auch zu, dass die Mitglieder unseres Teams in begründeten Verdachtsfällen deine Kleidung und mitgeführten Behältnisse auf das Vorhandensein von gefährlichen Objekten untersuchen dürfen. Solltest du gegen die in der Surfpark-Ordnung festgelegten Regeln verstoßen, werden wir dich um Abhilfe bitten und im Falle des Nichtbefolgens der Regeln oder Anweisungen unter Umständen des Surfparks verweisen und mitgebrachte gefährliche Objekte in Gewahrsam nehmen müssen. In einem solchen Fall hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung etwa von dir bezahlter Eintrittsgelder. In extremen Fällen behalten wir uns vor, dir ggf. sogar ein Hausverbot zu erteilen.

§3. Öffnungszeiten, Preise, Zutritt zum Surfpark

(1) Unsere Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden auf unserer Website (www.surftown.de) bekanntgegeben. Sie sind auch an der Kasse des Surfparks einsehbar.

(2) Wir ermöglichen dir die digitale Bezahlung mit den gängigen Mitteln für die Kartenzahlung wie Kredit-, Debit- oder EC-Karten oder deinen Smart Devices (Apple Pay und Google Pay). Außerdem kannst du die Bezahlfunktion deines RFID-Armbands benutzen (siehe §4). Leider können wir weder Barzahlungen annehmen noch deine Käufe oder Ausleihen kreditieren oder eine Bezahlung auf Rechnung ermöglichen. Bitte bewahre die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte sowie die Zutrittsberechtigung (RFID-Armband) bis zum Verlassen des Surfparks auf. Du darfst deine Eintrittskarte oder deine Zutrittsberechtigung (RFID-Armband) nicht an einen Dritten weitergeben.

(3) Der Eintritt in unseren Surfpark und der Zugang zu dessen öffentlichen Verkehrsflächen (Parkplatz, Eingangsbereich, Gastronomie, Shop und Toiletten) steht grundsätzlich jeder Person offen. Allerdings müssen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, von einer geeigneten, volljährigen Begleitperson begleitet werden. Mit Ausnahme der Toiletten darfst du in die öffentlichen Verkehrsflächen auch Hunde mitbringen, wenn diese an der Leine geführt und beaufsichtigt werden. Solltest du unter Einfluss berauschender Mittel (Alkohol oder Drogen aller Art) stehen, ein Tier oder gefährliche Gegenstände mit dir führen oder an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden, können wir dir leider keinen Zutritt zum zugangsbeschränkten Bereich des Surfparks gewähren. Für die Nutzung einzelner Bereiche des Surfparks gelten noch spezielle Regeln, auf die wir dich im jeweiligen Abschnitt dieser Surfpark-Ordnung hinweisen. Bitte beachte, dass der zugangsbeschränkte Bereich des Surfparks nur mit einer gültigen Eintrittskarte bzw. deiner Zutrittsberechtigung (RFID-Armband) an den gekennzeichneten Besuchereingängen betreten werden darf.

(4) Während unserer allgemeinen Öffnungszeiten kannst du dich auf allen öffentlichen Verkehrsflächen und nach Erwerb des Tickets auch im zugangsbeschränkten Bereich des Surfparks aufhalten. Bitte beachte aber, dass du den Wavepool (Surfpool) nur innerhalb des von dir gebuchten Zeitfensters für deine Surf- oder Bodyboard-Session nutzen kannst. Du musst den Wavepool daher mit dem Ende der von dir gebuchten Surf- oder Bodyboard-Session umgehend verlassen.

(5) Wir können für die Durchführung von Surf- oder Bodyboard-Angeboten für Mitglieder, Schulen, Vereine oder für Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festlegen und den Surfpark insoweit nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich machen.

(6) Bitte beachte, dass wir dir keine Minderung oder Erstattung deines Ticketpreises gewähren können, wenn wir nach vorheriger Ankündigung die Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile einschränken. Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes des Surfparks aus technischen (z. B. Ausfall der Wellengeneratoren), organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen geboten, welche wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Ticketpreises.

§4. Digitales Guthaben für Bezahlungen per RFID-Armband

(1) Das RFID-Armband bietet dir auch die Möglichkeit, im Surfpark für weitere Dienstleistungen und Waren bargeldlos zu bezahlen. Hierfür musst du vorab ein Guthaben auf deinen Online-Account laden, das du dann für die bargeldlose Bezahlung im Surfpark nutzen kannst.

(2) Die Höhe deines Guthabens kannst du jederzeit über deinen Online-Account einsehen.

(3) Das Guthaben des Online-Accounts ist nicht übertragbar.

(4) Das Guthaben wird nicht in bar ausgezahlt oder über ein anderes Zahlungsmittel rückerstattet.

§5. Allgemeine Verhaltensregeln

(1) Bitte verhalte dich auf dem zum Surfpark gehörenden Gelände und den Parkplätzen und Zuwegen so, dass du weder dich noch andere gefährdest und andere Besucher des Surfparks an deinem Verhalten keinen Anstoß nehmen.

(2) Übernimm bitte als Begleitperson Verantwortung für die dir anvertrauten Besucher, insbesondere für die dich begleitenden Kinder und beaufsichtige diese. Wir können die durch dich begleiteten Besucher nicht beaufsichtigen, außer diese werden ausdrücklich in unsere Obhut übergeben, z. B. zur Durchführung eines Surf- oder Bodyboard- Kurses für die Kinder. Während der Kurszeiten bist du von deiner Aufsichtspflicht entbunden. Bei Verletzung deiner dir als Elternteil oder Begleitperson obliegenden Aufsichtspflicht haftest du für die dich begleitenden Kinder.

(3) Bitte behandle die Einrichtungen des Surfparks sowie die Verleihartikel pfleglich und verursache keine Schäden oder Verunreinigungen, für deren Beseitigung wir dich in Haftung nehmen müssten. Verwahre bitte deine Eintrittskarte und Zutrittsberechtigung (RFID-Armband) sowie sämtliche von uns überlassene Gegenstände (Neoprenanzüge (Wetsuits), Lycras, Helme, Schwimmwesten, Surf- und Bodyboards und anderweitiges Surf- und Bodyboard-Equipment inklusive Zubehör sowie alle sonstigen von uns ausgeliehenen Gegenstände) so, dass ein Verlust oder eine Beschädigung vermieden wird. Insbesondere sollst du diese am Körper tragen (insbesondere das RFID-Armband), auf den Wegen im Surfpark bei dir haben und nicht unbeaufsichtigt lassen.

(4) Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien darfst du insoweit benutzen, als es dadurch nicht zu Belästigungen von anderen Besuchern kommt.

(5) Auf dem festen Gelände des Surfparks darfst du dich nur zu Fuß fortbewegen. Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene dürfen motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Skateboards, Rollerskates, Rollschuhe, Roller und andere Fortbewegungsmittel auf dem Gelände des Surfparks nicht genutzt werden, außer wir haben hierfür gesonderte Flächen ausgewiesen.

(6) Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Besitz oder das Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen, wie Schusswaffen, scharfe/spitze Messer, Ketten, Schlagringen, Pfefferspray, Elektroschocker, Werkzeuge, große Scheren, Drähte, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Blasrohre, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie die Mitnahme oder Zurschaustellung jedweder Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten.

(7) Du darfst auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Surfparks nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Genehmigung Werbung betreiben oder Waren und Dienstleistungen anbieten. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen sowie für politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten oder die Nutzung des Surfparks zu anderen gewerblichen oder sonstigen nicht für einen Surfpark üblichen Zwecken.

(8) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Surfpark nicht erlaubt, sowohl außen als auch innen. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.

(9) Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

(10) Rauchen darfst du ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

(11) Die Barfußbereiche darfst du nicht mit Straßenschuhen betreten. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Kinderwägen, Buggys, Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer müssen vor Betreten des Barfußbereiches von dir oder deiner Begleitperson gereinigt werden.

(12) Vor der Benutzung des Wavepools musst du eine Körperreinigung vornehmen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind in allen Anlagen des Surfparks nicht erlaubt.

(13) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dir nur während der Gültigkeit deiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung hast du keinen Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Du kannst diese nach Absprache innerhalb unserer Öffnungszeiten abholen.

(14) Übergebe bitte andere Fundsachen einem Mitglied unseres Teams, das diese nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

(15) Solltest du auf dem Gelände des Surfparks (einschließlich des Parkplatzes) etwas entdecken, das potenziell gefährlich ist oder gegen unsere in dieser Surfpark-Ordnung niedergelegten Richtlinien verstößt, bitten wir dich, es sofort einem Mitglied unseres Teams zu melden. Ebenfalls bitten wir dich, uns über etwaige Unfälle oder Verletzungen von Besuchern des Surfparks umgehend zu informieren, damit unmittelbar Erste Hilfe geleistet werden kann.

§6. Videoüberwachung

(1) Der Surfpark ist videoüberwacht.

(2) Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitglieder unseres Teams sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

§7. Foto- und Filmaufnahmen

(1) Wenn du als Surfer oder Bodyboarder zu uns kommst, wollen wir dir nicht nur großartige Surf- oder Bodyboard-Sessions anbieten, sondern deinen Tag bei uns zu einem Rundumerlebnis machen, von dem du auch Fotos oder Videos deiner Rides mit nach Hause nehmen kannst. Zu diesem Zweck steht ein Fotograf bereit, der Aufnahmen deiner Rides macht. Außerdem haben wir am Wavepool ein Videosystem installiert, das alle Surfer und Bodyboarder filmt. Dabei wird zunächst die komplette Surf- oder Bodyboard-Session fotografiert bzw. auf Video aufgezeichnet und danach die jeweiligen Bilder und Videos dir und den anderen Teilnehmern an deiner Surf- oder Bodyboard-Session mit Hilfe der softwaretechnischen Auswertung von körperlichen Merkmalen der Teilnehmer jeweils individuell zugeordnet. Wir erstellen auf diese Weise mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz eine Film- und Videodatei aus deinen Rides in der jeweiligen Surf- oder Bodyboard-Session, die ausschließlich Aufnahmen von dir selbst enthält („Sessionfilm“). Dieser Sessionfilm wird über einen Zeitraum von 4 Tagen auf einer nur eingeschränkt öffentlich zugänglichen Plattform („Plattform“) gespeichert.

(2) Im Anschluss an deine Surf- oder Bodyboard-Session zeigen wir den Sessionfilm auf Monitoren oder ähnlichen Vorrichtungen im Surfpark und senden dir per E-Mail einen Internetlink zu der Plattform, über den du den Sessionfilm anschauen und dich danach zu dessen Kauf entscheiden kannst. Über einen entsprechenden Link haben auch alle anderen Teilnehmer an deiner Surf- oder Bodyboard-Session Zugriff auf alle auf der Plattform zu dieser Surf- oder Bodyboard-Session gespeicherten Dateien, die wir auf vorgenannte Weise für jeden Teilnehmer der Surf- oder Bodyboard-Session erstellen, und könnten auch deinen Sessionfilm ansehen. Wir werden alle Teilnehmer bitten, lediglich auf die Datei Zugriff zu nehmen und nur den Film der Surf- oder Bodyboard-Session zu erwerben, der die Aufnahmen des jeweiligen Teilnehmers enthält. Allerdings können wir nicht gewährleisten, dass sich alle Teilnehmer an diese Vorgaben halten. Sei jedoch vergewissert, dass dein Name oder sonstige personenbezogene Daten von dir von uns nicht veröffentlicht werden, auch nicht als Quelltext zu den Fotos und/oder Videos. Weder werden wir die Fotos oder Videos deiner Rides oder deinen Sessionfilm in Printmedien, auf Websites, in sozialen Medien oder anderen Veröffentlichungen veröffentlichen noch verwenden wir diese für Werbe- oder Marketingzwecke. Dein Sessionfilm wird nach Ablauf der Speicherfrist von 4 Tagen automatisch gelöscht.

(3) Wir werden dich im Eingangsbereich und am Wavepool nochmals auf die Erstellung von Fotos und die Videoaufzeichnung deiner Rides hinweisen. Mit dem Zugang zum Wavepool erklärst du dich einverstanden und willigst ohne Vergütung in die Erstellung von Fotos und Videos deiner Person während des Surfens bzw. Bodyboardens im Rahmen einer Surf- oder Bodyboard-Session genauso ein wie in deren Verarbeitung zum Zwecke der Zuordnung und Zusammensetzung von Aufnahmefolgen deiner Rides zur Erstellung des Sessionsfilms. Deine Einwilligung umfasst auch die Vorführung auf Monitoren oder ähnlichen Vorrichtungen im Surfpark sowie die Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung deines Sessionfilms auf der Plattform zum Zweck der Sichtung und des Kaufs der Aufnahmen deiner Surf- oder Bodyboard-Session, wobei sowohl der Zugriff auf deinen Sessionfilm als auch dessen Kauf auch für die anderen Teilnehmer an deiner Surf- oder Bodyboard-Session möglich wäre. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen zur Teilnahme an einer Surf- oder Bodyboard-Session eine schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zu den Foto- und Filmaufnahmen. Das Formular ist bei uns erhältlich, muss uns vor Beginn der Surfsession vorgelegt werden und wird von uns archiviert.

(4) Wenn du mit einer Speicherung und Veröffentlichung deines Sessionfilms auf der Plattform nicht einverstanden bist und damit kein Interesse zeigst, deine Rides nach Abschluss deiner Surf- oder Bodyboard-Session anzusehen und ggf. zu erwerben, besteht für dich die Möglichkeit, vor Verlassen des Surfparks von einem Mitglied unseres Teams an der Kasse die Löschung deines Sessionfilms zu verlangen, was sodann umgehend veranlasst wird.

(5) Soweit im Surfpark Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehsendungen, Werbung oder aus sonstigen Anlässen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche entsprechend gekennzeichnet oder dies ist leicht ersichtlich. Dir steht es frei, diese Bereiche während des Fertigungszeitraumes der jeweiligen Aufnahmen zu meiden.

(6) Im Surfpark ist das Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken gestattet, sofern andere Besucher hierdurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Bitte respektiere die Privatsphäre der anderen Besucher und unterlasse Aufnahmen anderer Personen, außer du hast vorher deren Einwilligung eingeholt.

(7) Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch unsere Geschäftsleitung gestattet.

(8) Die Nutzung von Action-Cams (z. B. GoPros) und das Fotografieren und Filmen unterhalb der Wasseroberfläche ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Mitglieds unseres Teams gestattet.

(9) Bei dem Verdacht auf Missachtung der vorgenannten Punkte sind die Mitglieder unseres Teams berechtigt, deine Bildaufnahmen einzusehen und dich aufzufordern, diese im Beisein des jeweiligen Teammitglieds zu löschen.

§8. Haftung

(1) Wir haften dir gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften für (a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; (b) sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; und (c) sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“). In den Fällen des Buchstaben (c) ist unsere Haftung jedoch auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit nicht gleichzeitig ein Fall des Buchstaben (a) oder (b) vorliegt. Im Übrigen ist unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel einer Mietsache bei Vertragsschluss.

(2) Sofern wir eine gesonderte Garantie oder eine sonstige verschuldensunabhängige Haftung übernommen haben, gelten für Schäden aus der Verletzung der Garantie bzw. der übernommenen Haftung die Bedingungen der jeweiligen Garantie- oder Übernahmeerklärung, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften. §8(1) findet insoweit keine Anwendung.

(3) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. §8(1) findet auf diese Ansprüche keine Anwendung. Das gleiche gilt für Ansprüche aus anderen Gesetzen, die ausdrücklich regeln, dass von den Haftungsvorschriften nicht im Voraus abgewichen werden kann.

(4) Dieser §8 gilt auch für eine etwaige Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und freien Mitarbeiter.

(5) Du weißt, dass Surfen und Bodyboarden auch in einem Surfpark mit Risiken und Gefahren verbunden ist. Wir erwarten von dir, dass du diese Risiken durch eine realistische Selbsteinschätzung deines Könnens und deiner körperlichen Verfassung selbstverantwortlich begrenzt. Dabei werden dir die aufgestellten Verhaltensregeln, die du unbedingt zur Kenntnis nehmen musst, genauso helfen wie die Anweisungen der Mitglieder unseres Teams. Innerhalb des Surfparks und insbesondere am und im Wavepool musst du daher bitte mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit von dir und den anderen Teilnehmern deiner Surf- oder Bodyboard-Session den Verhaltensregeln und Anweisungen der Mitglieder unseres Teams unbedingt jederzeit Folge leisten. Dies gilt für Besucher von Events und Veranstaltungen entsprechend.

(6) Wir raten dir ausdrücklich, keine Wertgegenstände mit in den Surfpark zu nehmen. Wir übernehmen keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände und haften für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung deiner Sachen durch Dritte.

(7) Bitte melde uns sämtliche dir entstandenen Schäden vor Verlassen des Surfparks. Melde dich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

§9. Verhaltensregeln für die Umkleidebereiche

(1) Bitte betrete die Barfußbereiche in den Umkleidebereichen nicht mit Straßenschuhen und halte die Umkleidebereiche möglichst sauber.

(2) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch uns zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertschließfach begründet keinerlei Pflichten unsererseits in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in deiner Verantwortung, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertschließfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel bzw. den Datenträger (RFID-Armband) sorgfältig aufzubewahren.

(3) Bitte beachte, dass du mit deinem RFID-Armband auch den von dir genutzten Garderobenschrank und/oder das Wertschließfach verschließen kannst. Daher ist es auch aus diesem Grund wichtig, dass du das RFID-Armband sicher verwahrst.

§10. Verhaltensregeln für den Wavepool

(1) Wir stellen deine Sicherheit bei allen Aktivitäten an oberste Stelle. Um ein sicheres Umfeld für dich und andere zu gewährleisten, musst du dich über die Risiken der Nutzung des Wavepools informieren und mit den Verhaltensregeln für den Wavepool vertraut machen und diese befolgen. Du bist insbesondere verpflichtet, sämtliche in dieser Surfpark-Ordnung niedergelegten Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen (insbesondere in §10 und §11) zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

(2) Alle Teilnehmer an Surf- oder Bodyboard-Sessions müssen den Sicherheitswarnungen und Anweisungen der Mitglieder unseres Teams unbedingt Folge leisten. Diese Warnungen und Anweisungen erfolgen zum Schutz von dir und den anderen Teilnehmern deiner Session. Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten deinerseits, wie du dich verhalten solltest, bitten wir dich, ein Mitglied unseres Teams um Rat zu fragen.

(3) Du musst dich zu den festgelegten Zeiten zur obligatorischen Sicherheitseinweisung einfinden, um an deinen Surf- oder Bodyboard-Sessions teilnehmen zu können. Wenn du diese Einweisung verpasst, darfst du den Wavepool nicht betreten und somit auch nicht an deiner gebuchten Session teilnehmen.

(4) Die Nutzung des Wavepools mit Wellenbetrieb erfordert eine gute körperliche Verfassung. Du musst in der Lage sein, mindestens 25 Meter eigenständig zu schwimmen. Du darfst weder unter Einfluss berauschender Mittel (Alkohol oder Drogen aller Art) stehen noch an einer akuten Krankheit oder Verletzung leiden. Wir können nicht beurteilen, ob du zur Teilnahme an unseren Surf- oder Bodyboard-Sessions in der Lage bist. Wenn du oder ein Mitglied deiner Gruppe an einer Krankheit oder Verletzung leiden oder ansonsten die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Surf- oder Bodyboard-Sessions in Frage stehen, empfehlen wir dir, vor Besuch des Surfparks ärztlichen Rat einzuholen. Schwangeren Frauen wird aufgrund der sporttypischen Gefahren, wie unter §10(10) aufgeführt, sowie der physischen Beanspruchung des Surfens und Bodyboardens von der Teilnahme abgeraten. Solltest du schwanger sein und dennoch auf dein eigenes Risiko an einer Surf- oder Bodyboard-Session teilnehmen wollen, empfehlen wir dringend eine vorherige Absprache mit deinem Arzt oder deiner Ärztin. Falls du dich nach einer ärztlichen Konsultation für die Teilnahme an unseren Surf- oder Bodyboard- Sessions entscheidest, musst du vor Betreten des Wavepools ein Mitglied unseres Teams kontaktieren, um etwaige spezifische Anforderungen zu besprechen. Mit einer Zulassung zu deiner Teilnahme an einer Surf- oder Bodyboard- Session übernehmen wir keinerlei Haftung für etwaige Auswirkungen auf deine Gesundheit oder, im Falle von schwangeren Frauen, auf die Gesundheit deines werdenden Kindes.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, dich von der Teilnahme an Surf- oder Bodyboard-Sessions auszuschließen oder diese vorzeitig zu beenden, wenn wir der Meinung sind, dass deine (fortgesetzte) Teilnahme aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen (z. B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, dem Einfluss berauschender Mittel, akuter Krankheit oder Verletzung, Schwangerschaft etc.) nicht ratsam ist. Ein solcher Ausschluss von oder eine vorzeitige Beendigung deiner Surf- oder Bodyboard-Session steht in unserem alleinigen Ermessen und stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich deiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Teilnehmer sowie dem Schutz deiner Gesundheit. Leider können wir dir in einem solchen Fall den Ticketpreis weder ganz noch teilweise zurückerstatten.

(6) Das Surfen in regulären Surf- und Bodyboard-Sessions ist ab dem vollendeten 11. Lebensjahr erlaubt. In speziell dafür ausgewiesenen Kinder-Surf- und Bodyboard-Kursen ist eine Teilnahme ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erlaubt. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt zum Wavepool und der Aufenthalt in dessen Nähe in jedem Fall verboten.

(7) Die Nutzung eines Helmes ist für alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Anfänger verpflichtend. Für alle anderen empfehlen wir das Tragen eines Helmes.

(8) Du bist verpflichtet, vor Beginn deiner Surf- oder Bodyboard-Session deine komplette Surf- und Bodyboard-Ausrüstung (vor allem Neoprenanzug, Surf- oder Bodyboard, Leash und ggf. Helm) auf dessen Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen, unabhängig davon, ob es sich um Leihausrüstung oder um deine eigene Ausrüstung handelt. Dabei ist insbesondere das Board als auch die Finnen auf Risse und scharfe Kanten und die Finnen auf ihren festen Sitz hin zu kontrollieren. Ebenfalls ist zwingend, die Leash auf ihre Länge, ihren Zustand, ihre Festigkeit und die uneingeschränkte Funktion des Klettverschlusses zu untersuchen. Falls du Mängel feststellst, wendest du dich bitte umgehend an ein Mitglied unseres Teams. Ggf. musst du dir andere Surf- oder Bodyboard-Ausrüstung zuteilen lassen oder mieten. Die Teilnahme an einer Surf- oder Bodyboard-Session ist nur mit vollständig funktionsfähiger und sicherer Ausrüstung gestattet. Wir behalten uns vor, die Nutzung von (eigener) Surf- oder Bodyboard-Ausrüstung zu untersagen und ggf. den Zugang zum Wavepool zu verweigern, wenn die Surf- oder Bodyboard-Ausrüstung nicht im einwandfreien Zustand ist oder von ihr Gefahrenpotential für dich oder für andere Teilnehmer ausgeht. Dies gilt auch, wenn deine Surf- oder Bodyboard-Ausrüstung für die gebuchte Session ungeeignet (z. B. Nutzung von Longboards in nicht-speziellen Longboard-Sessions) oder unzureichend ist (z. B. zu dünne (Neopren-) Bekleidung bei kalten Temperaturen).

(9) Bitte beachte, dass wir nicht für die Kontrolle von mitgebrachter Ausrüstung anderer Teilnehmer an deiner Surf- oder Bodyboard-Session verantwortlich sind und daher auch nicht für Schäden haften, die von anderen Teilnehmern aufgrund deren fehlerhafter Ausrüstung verursacht werden. Solltest du Mängel bei der Ausrüstung eines anderen Teilnehmers deiner Session feststellen, bitten wir dich, ein Mitglied unseres Teams darauf hinzuweisen.

(10) Die Nutzung des Wavepools erfolgt eigenverantwortlich sowie auf eigene Gefahr. Wie beim Surfen und Bodyboarden im offenen Meer können Gefahren sowohl von deinem und anderen Surf- und Bodyboards und insbesondere dessen Zubehör (Finnen und Leash) ausgehen als auch von anderen Teilnehmern an deiner Surf- oder Bodyboard-Session. So könnte ein anderer Surfer oder Bodyboarder dich „überfahren“ oder sonst mit dir kollidieren, sich eine Leash um deinen Hals wickeln und Zug entfalten, du einen heftigen Sturz (Wipeout) erleiden und/oder unsanft mit dem Wasser, einem Surf- oder Bodyboard und/oder mit dem Boden oder Rand des Wavepools kollidieren. Infolgedessen könntest du dich verletzen, in dem du z. B. (Kopf-)Verletzungen durch das „Überfahren“ oder den Zusammenstoß mit einem Surf- oder Bodyboard oder Schnittwunden durch Finnen des eigenen oder eines fremden Surfboards davonträgst, durch eine Leash stranguliert wirst oder im Falle eines Sturzes Prellungen der Lunge oder Verletzungen des Gehörkanals zugefügt bekommst. Darüber hinaus gehen vom Wavepool und dessen Wellenbetrieb spezifische Gefahren aus, da dich z. B. die Kraft der Wellen unter Wasser drücken oder halten kann. Weiterhin gilt es, allgemeinen Gefahren durch Witterung und Temperaturen zu begegnen, die z. B. zur Unterkühlung oder zum Sonnenbrand führen können. Unter besonders unglücklichen Umständen könntest du erhebliche oder lebensgefährliche Verletzungen mit bleibenden Schädigungen erleiden, ohnmächtig werden oder gar ertrinken.

(11) Die Nutzung des Wavepools verlangt Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer an deiner Surf- oder Bodyboard-Session. Seine Nutzung geht über die in einem Schwimmbecken typischen Gefahren hinaus; du musst dich darauf in deinem Verhalten einstellen. Bitte verhalte dich daher jederzeit verantwortungsbewusst und vernünftig im Wavepool und auf dem Gelände des Surfparks. Jegliches rücksichtslose Verhalten, welches dich oder andere in unnötige Gefahr bringt, ist untersagt. Unterlasse daher auch Surf- und Bodyboard-Manöver, die dich oder andere gefährden könnten. Insbesondere bist du in Fällen, in denen eine Kollision mit einem anderen Surfer oder Bodyboarder möglich erscheint, dazu verpflichtet, deinen Ride kontrolliert abzubrechen.

(12) Das Schwimmen und Baden zu Sport- oder Vergnügungszwecken sind in der gesamten Anlage des Surfparks untersagt oder auf etwa hierfür speziell angebotene Sessions limitiert. Das Hineinspringen in den Wavepool ist ebenso verboten wie das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen oder von Gegenständen.

(13) Im Wavepool sind nur zugelassene Sportgeräte wie Surf- und Bodyboards gestattet. Die Benutzung von surfuntypischen Sport- und Spielgeräten (z. B. Tauch-Equipment, Schnorchel) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung eines Mitglieds unseres Teams gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt ebenso auf eigene Gefahr wie das Tragen einer Brille oder Sonnenbrille. Es wird auch aus Sicherheitsgründen dringend davon abgeraten, im Wavepool eine Brille oder Sonnenbrille zu tragen. Du musst davon ausgehen, dass Gegenstände nicht wiedergefunden werden können, die im Wavepool verloren gehen.

(14) Der Aufenthalt im Wavepool des Surfparks ist nur in vorgesehener Kleidung (z. B. Badebekleidung, Neoprenanzug, Lycra) gestattet. Weder darf deine Kleidung Taschen haben noch kannst du im Wavepool etwas lose am Körper tragen oder mitführen. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände sind vor deinem Ride sicher zu verstauen. Für abgelegte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

(15) In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung:

  1. Das Tragen eines zugewiesenen, farbigen Lycras ist für die Teilnahme an der Surf- oder Bodyboard-Session verpflichtend.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres müssen in den speziell ausgewiesenen Kinder-Surf- oder Bodyboard-Kursen einen Neoprenanzug tragen. Es kann nach Einschätzung Surf- oder Bodyboard-Coaches oder der Lifeguards erforderlich sein, ebenso eine Schwimmweste zu tragen.
  3. Unter dem Verleih-Neoprenanzug muss aus hygienischen Gründen zwingend Badebekleidung getragen werden.

§11. Surfspezifische Verhaltensregeln

(1) Kenne dein Level: Wähle deine Surf- oder Bodyboard-Session immer deinen Fähigkeiten entsprechend aus. Wenn dein Können den Anforderungen der Surf- oder Bodyboard-Session nicht entspricht, bringst du dich und andere in Gefahr und störst den reibungslosen Ablauf der Surf- oder Bodyboard-Session.

(2) Verfolge die Sicherheitseinweisung aufmerksam: Nimm vor deiner Surf- oder Bodyboard-Session aufmerksam an der obligatorischen Sicherheitseinweisung teil und beachte alle Informationen und Anweisungen der Surf-Coaches und Lifeguards.

(3) Überprüfe deine Ausrüstung: Überprüfe deine Surf- oder Bodyboard-Ausrüstung sorgfältig auf Funktion und Sicherheit. Stelle sicher, dass von deiner Ausrüstung keine Gefahren für dich oder andere ausgehen. Trage im Wavepool stets eine Leash.

(4) Surfe nur in deiner Zone: Surfe und bodyboarde während deiner Surf- oder Bodyboard-Session ausschließlich in der dir zugewiesenen Zone und wechsle nicht die Seiten. Informiere deinen Surf- oder Bodyboard-Coach darüber, falls du während deiner Surf- oder Bodyboard-Session den Wavepool verlassen möchtest. Benutze ausschließlich die vorgesehenen Ein- und Ausgänge des Wavepools.

(5) Warte auf deine Welle: Sei geduldig, warte auf deine Welle und reihe dich nach deiner gesurften oder mit dem Bodyboard absolvierten Welle wieder ordentlich im Lineup ein. Pro Welle am Peak darf jeweils nur eine Person auf einer Welle surfen oder bodyboarden. Halte insbesondere in der Beginnerzone ausreichend Abstand zu anderen.

(6) Nimm Rücksicht auf andere: Sorge zu jeder Zeit dafür, dass du keine Gefahr für andere darstellst. Solltest du gegen die in dieser Surfpark-Ordnung aufgestellten Regeln verstoßen, andere oder dich selbst in Gefahr bringen, können dich unsere Surf- oder Bodyboard-Coaches und Lifeguards aus der Surf- oder Bodyboard-Session ausschließen.

(7) Achte die freie Fahrt anderer: Mache nach einem Sturz schnellstmöglich den Weg frei für nachfolgende Surfer und Bodyboarder. Paddle und gehe nur über die vorgesehenen Wege und behindere nie die Fahrlinie anderer. Paddle oder fahre in weitem Bogen um andere herum. Verzichte im Zweifel auf deine Vorfahrt und Welle, wenn du selbst keine freie Fahrt hast.

(8) Halte dein Brett immer bei dir: Halte dein Surf- oder Bodyboard immer nah bei dir. Versuche dein Surf- oder Bodyboard immer unter Kontrolle zu behalten und wirf es nicht achtlos von dir weg. Schwimmen und Tauchen mit oder ohne Surf- oder Bodyboard sind verboten.

(9) Falle immer flach: Springe nie mit den Füßen oder dem Kopf voraus von deinem Surfboard ins Wasser. Wenn du fällst, falle möglichst flach nach hinten. Steige am Ende der Welle immer kontrolliert und rechtzeitig von deinem Surfboard ab.

(10) Schütze deinen Kopf: Schütze bei Stürzen und unter Wasser immer deinen Kopf mit den Armen. Achte insbesondere auch beim Auftauchen auf den Schutz deines Kopfes und auf die Gefahren durch dein Surf- oder Bodyboard oder andere Surfer und Bodyboarder.

§12. Gastronomie

(1) Wir bieten dir auf dem Gelände des Surfparks auch eine Gastronomie an, die wir mit einem Kooperationspartner betreiben. Für den Gastronomiebereich gelten eigene Regeln, welche vor Ort einsehbar sind.

(2) Bitte beachte, dass du die Gastronomie nicht im Neoprenanzug und nicht in nasser Badekleidung betreten darfst. Die Gastronomie ist kein Barfußbereich, daher ist das Tragen von Schuhen in den dortigen Räumen verpflichtend.

(3) Du kannst Speisen und Getränke aus der Gastronomie nicht mit auf die Freifläche außerhalb des Gastronomiebereichs nehmen, außer du hast diese in Take-a-way-Portionen erworben.

(4) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Gastronomiebereich nicht erlaubt, sowohl außen als auch innen.

§13. Shop und Ausrüstungsverleih

(1) Während der Öffnungszeiten des Surfparks steht dir unser Surfshop und der Ausrüstungsverleih zur Verfügung. Für diese gelten eigene Regeln in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Surfshop vor Ort aushängen sowie für den Ausrüstungsverleih unter www.surftown.de/mietbedingungen abrufbar sind.

(2) Bitte überprüfe deine Leihausrüstung unmittelbar auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit. Falls ein Verleihgegenstand nicht funktionsfähig ist oder dir die Größe nicht passt, kannst du diesen sofort umtauschen.

(3) Behandle bitte alle Verleihgegenstände pfleglich und gebe sie nach deiner Surf- oder Bodyboard-Session wieder im Verleihshop ab.

§14. Liegeflächen, Spazierweg, Kinderspielplatz und andere gesondert ausgewiesene Flächen

(1) Die Liegeflächen sollen allein der Erholung und Entspannung dienen. Bitte belege Liegen, Stühle oder andere Sitzmöglichkeiten nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen, wenn du diese nicht nutzt. Auf den Liegen, Stühlen oder anderen Sitzmöglichkeiten nicht nur vorübergehend abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch Mitglieder unseres Teams zur Seite geräumt.

(2) Wir bieten dir die Möglichkeit, auf dem Gelände des Surfparks kleine Spaziergänge auf den Wegen auf dem Dach sowie vor dem Generatorraum zu machen. Es versteht sich von selbst, dass du auf dem Weg bleiben musst, nicht über das Geländer steigen oder in den Wavepool springen und keine Personen oder Gegenstände herunter oder hinein werfen darfst. Es besteht keine Möglichkeit, dort zu verweilen, zu sitzen oder sich hinzulegen. Bitte verhalte dich achtsam, da wir dich ansonsten zum Verlassen dieser Spazierwege auffordern müssen.

(3) Der Kinderspielplatz steht allen Kindern bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres offen, die mit dir den Surfpark besuchen. Du hast als Elternteil oder Begleitperson die Aufsichtspflicht für die dich begleitenden Kinder. Wir stellen weder Kinderbetreuer noch Überwachungspersonal zur Verfügung. Wir bitten dich und die dich begleitenden Kinder zur Beachtung der von uns am Kinderspielplatz aufgestellten Regeln zur Nutzung der einzelne Spielgeräte.

(4) Auf dem Gelände des Surfparks finden sich auch andere Sport- und Spielmöglichkeiten, wie z. B. eine Surfskate-Rampe. Da die Nutzung der Surfskate-Rampe besondere Verletzungsgefahren birgt (z. B. Verletzungen durch Stürze, insbesondere am Kopf sowie Schürfwunden, Prellungen oder Knochenbrüche), empfehlen wir diese nur für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und für Erwachsene. Kindern bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres ist die Nutzung der Surfskate-Rampe nur in Begleitung und unter Beaufsichtigung eines Erwachsenen zulässig. Die Nutzung eines Helmes ist für alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtend. Für alle anderen empfehlen wir das Tragen eines Helmes. Die Surfskate-Rampe kann stets nur von einer Person genutzt werden. Es ist festes Schuhwerk zu tragen. Bei nassem Untergrund ist die Nutzung der Surfskate-Rampe genauso verboten, wie wenn du unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol oder Drogen aller Art) stehst oder an einer akuten Krankheit oder Verletzung leidest. Diese und weitere Regeln, die du und die dich begleitenden Kinder bei Nutzung der Surfskate-Rampe beachten müssen, findest du am Eingang der Surfskate-Rampe. Bitte beachte, dass wir weder Aufsichts- noch Überwachungspersonal zur Verfügung stellen.

§15. Parken und Übernachten auf Camping-Stellplätzen

(1) Auf unserem Parkplatz gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Unserer Beschilderung ist Folge zu leisten.

(2) Die Parkplätze und die Camping-Stellplätze sind videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und Übernachtungsgäste sowie der Mitglieder unseres Teams sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

(3) Als Besucher des Surfparks parkst du dein Fahrzeug bitte ausschließlich auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen. Gäste, die in ihren Campingmobilen übernachten möchten, nutzen bitte nur die extra für sie reservierten Camping-Stellplätze. Die Mitarbeiterparkplätze dürfen ausschließlich von Mitgliedern des Teams der Surftown GmbH genutzt werden.

(4) Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen von Mitgliedern unseres Teams auf den Park- und Stellplätzen genau beachtet werden. Stelle bitte dein Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Park- und Stellplätzen ab. Falls du dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellst und dadurch der Verkehr behindert oder ein zweiter Parkplatz, Camping-Stellplatz bzw. Mitarbeiterparkplatz blockiert wird, sehen wir uns gezwungen, das Fahrzeug auf deine Kosten und dein Risiko abschleppen oder umstellen zu lassen.

(5) Die zum Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Campingmobilen vorgesehenen Flächen werden von uns nicht überwacht. Eine Park- bzw. Stellplatzgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes oder Camping-Stellplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Bitte achte deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass du Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen hast. Im eigenen Interesse solltest du auch keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen lassen. Ebenso dürfen keine schutzbedürftigen Personen oder Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden. Sollten wir auf zurückgelassene Personen oder Tiere aufmerksam werden, sind die Mitglieder unseres Teams aus rechtlichen Gründen angewiesen, diese zu befreien. Für Schäden, die daraus entstehen, wird keine Haftung übernommen.

(6) Wir haften nicht bei Diebstahl oder Beschädigung deines Fahrzeugs durch Dritte. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Explosion, Feuer oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der deiner Auffassung nach durch ein Mitglied unseres Teams verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Aufenthaltes einem Mitglied unseres Teams gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Wir haften für etwaiges Verschulden der Mitglieder unseres Teams indes nur in den in §8 vorgesehenen Fällen.

(7) Unsere Camping-Stellplätze kannst du nur nach Verfügbarkeit vor Ort nutzen. Wir können dir leider nur eine spontane Übernachtungsmöglichkeit ohne vorherige Buchung anbieten, ohne dass wir vorab die Verfügbarkeit eines Camping-Stellplatzes gewährleisten können.

(8) Für die Nutzung der Camping-Stellplätze gelten neben den obigen Regeln und den allgemeinen Rücksichtnahmepflichten zusätzliche Regelungen, auf die wir dich an den Camping-Stellplätzen ebenfalls hinweisen und um deren Einhaltung wir dich bitten. Dazu zählen u. a.: Einhaltung der Abendruhe ab 22 Uhr; Verbot von offenem Feuer oder Holzkohlegrills; Nacktaufenthaltsverbot (auch in der Außendusche deines Campingmobils); Verbot des Toilettengangs auf oder in der Umgebung der Camping-Stellplätze in freier Natur; Müllmitnahmepflicht; Fotografierverbot fremder Dritter ohne deren Einwilligung. Wir behalten uns vor, weitere Pflichten vor Ort bekannt zu geben, um deren Einhaltung wir dich bitten.

Stand: Juli 2024; Änderungen vorbehalten.

Einwilligungserklärung zu Foto- und Filmaufnahmen

Einwilligungserklärung zu Foto- und Filmaufnahmen deines Kindes und zur Surfpark-Ordnung